Hier finden Sie die Prüfungsordnung für die Goethe-Zertifikat-Prüfungen.
Außerdem finden Sie unten die oft gestellten Fragen zur Teilnahme an den Prüfungen.
Für wen sind die Prüfungen des Goethe-Instituts konzipiert?
Die Prüfungen des Goethe-Instituts können von allen Prüfungsinteressierten, unabhängig vom Erreichen eines Mindestalters und unabhängig von der Teilnahme an einem Sprachkurs des Goethe-Instituts/Deutschen Kulturzentrums abgelegt werden. Es werden bezüglich des Alters der Prüfungsteilnehmenden folgende Empfehlungen gegeben:
Prüfungen für Jugendliche (ab 10 Jahren):
GOETHE-ZERTIFIKAT A1: FIT IN DEUTSCH 1
Prüfungen für Jugendliche (ab 12 Jahren):
GOETHE-ZERTIFIKAT A2 FIT IN DEUTSCH
GOETHE-ZERTIFIKAT B1
Prüfungen für Erwachsene (ab 16 Jahren):
GOETHE-ZERTIFIKAT A1: START DEUTSCH 1
GOETHE-ZERTIFIKAT A2
GOETHE-ZERTIFIKAT B1
GOETHE-ZERTIFIKAT B2
GOETHE-ZERTIFIKAT C1
Für Prüfungsteilnehmende, die vor Erreichen des empfohlenen Alters oder erheblich abweichend vom empfohlenen Alter die Prüfung ablegen, ist ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis aus Altersgründen z. B. wegen nicht altersgerechter Themen der Prüfung o. Ä. ausgeschlossen.
Darf ich die Prüfungen ablegen, ohne an einem Vorbereitungskurs teilgenommen zu haben?
Ja, die Anmeldung zu den Goethe-Zertifikat-Prüfungen ist nicht an die Teilnahme an Kursen oder Prüfungssimulationen gebunden, die vom Deutschen Kulturzentrum Iași organisiert werden.
Wie oft werden die Prüfungen angeboten, und wie kann ich mich anmelden?
Die Prüfungssessionen finden mehrmals im Jahr statt. Der Prüfungskalender für das gesamte Jahr wird im Oktober/November des Vorjahres veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars und Zahlung der Prüfungsgebühr ausschließlich während der für die jeweilige Session geltenden Anmeldefrist. Bitte beachten Sie, dass wir die Anmeldefrist nicht verlängern können.
Kann ich als Prüfungsteilnehmende*r mit spezifischem Bedarf eine Prüfung ablegen?
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Wie viele Punkte muss ich erreichen, um die Prüfung zu bestehen?
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Was passiert, wenn ich nicht alle Module (Goethe-Zertifikat B1/B2/C1) bestanden habe?
Prüfungsteilnehmende, die ein Modul oder mehrere Module der Prüfungen abgelegt und bestanden haben, erhalten je ein Zeugnis über das oder die abgelegte(n) Modul(e). Werden alle vier Module an einem Prüfungsort und einem Prüfungstermin abgelegt und bestanden, haben die Prüfungsteilnehmenden alternativ das Recht auf ein Gesamtzeugnis, das alle vier Module ausweist. Werden zu einem späteren Zeitpunkt ein oder mehrere Module erneut abgelegt, sind die dafür erhaltenen Zeugnisse mit bereits zuvor erworbenen kombinierbar. Es kann ein Gesamtzeugnis ausgestellt werden, wenn alle vier Module innerhalb eines Jahres am gleichen Prüfungszentrum bestanden wurden.
Wie oft darf ich die Prüfung ablegen?
Die A1-A2 Prüfungen können als Ganzes beliebig oft wiederholt werden; für die modularen Prüfungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch einzelne Module beliebig oft zu wiederholen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin besteht nicht.
Benötige ich am Tag der Prüfung einen Ausweis?
Vertreter/-innen oder Beauftragte des Prüfungszentrums sind verpflichtet, die Identität der Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei festzustellen. Die Prüfungsteilnehmenden weisen sich vor Prüfungsbeginn und gegebenenfalls zu
jedem beliebigen Zeitpunkt während des Prüfungsablaufs mit einem offiziellen, gültigen Ausweisdokument mit
Lichtbild aus. Das Prüfungszentrum hat das Recht, über die Art des Ausweisdokuments zu entscheiden und weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen. Welche Dokumente akzeptiert werden und welche weiteren
Maßnahmen zur Identitätsfeststellung vorgenommen werden können, wird dem/der Prüfungsteilnehmenden zusammen mit der Entscheidung über die Teilnahme mitgeteilt.
Welche Schreibwerkzeuge sind erlaubt?
Im schriftlichen Prüfungsteil werden nur solche Markierungen und Texte bewertet, die mit zulässigen Schreibwerkzeugen erstellt wurden (nicht entfernbare Kugelschreiber, Faser- oder Gelstifte in Schwarz oder Blau). Die Markierungen müssen den Vorgaben auf dem Antwortbogen entsprechen und die handschriftlich verfassten Texte müssen lesbar sein.
Wann beginnt die Goethe-Zertifikat-Prüfung?
Die Angabe der konkreten Uhrzeit wird den Prüfungsinteressenten ca. fünf (5) Tage vor dem Prüfungstermin in Textform mitgeteilt.
Darf ich während der laufenden Prüfung den Raum verlassen?
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (zum Beispiel für einen Gang zur Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt.
Wann und wie erhalte ich meine Prüfungsergebnisse?
Die Mitteilung der Prüfungsergebnisse erfolgt in der Regel per E-Mail in maximal 4 Wochen nach dem Prüfungstermin. Eine individuelle vorzeitige Ergebnismitteilung ist nicht möglich.
Kann ich von der Prüfung zurücktreten?
Entscheidet sich ein/-e Teilnehmende/-r, die Prüfung nicht abzulegen (Rücktritt), besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Näheres ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungszentrum nachzuweisen.
Nach Erhalt eines unbefriedigenden Ergebnisses bei der Prüfungssimulation ist es möglich, sich innerhalb von 24 Stunden oder am nächsten Werktag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Simulation von der Prüfung zurückzuziehen. Der Antrag muss schriftlich an die E-Mail-Adresse kurse@kulturzentrum-iasi.ro gerichtet werden. In diesem Fall ist eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr möglich.
(Română) Este posibilă rambursarea taxei de examinare?
(Română) Dacă un examen nu este susținut din cauza unor probleme de sănătate sau pe motiv de boală, taxa de examinare va fi creditată pentru următoarea dată de examinare.
Centrul Cultural German Iași va percepe o taxă administrativă de 20% din taxa de examinare pentru reprogramarea examenului.
În cazul în care un participant este exclus din examen, taxa de examinare nu va fi rambursată.
(Română) Se poate depune contestație?
Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Textform bei der Leitung des Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben. Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann der/die Prüfungsverantwortliche zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.
Ein Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unverzüglich nach Ablegen der Prüfung bei der Leitung des zuständigen Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, in Textform zu erheben. Der/Die Prüfungsverantwortliche holt die Stellungnahmen aller Beteiligten ein, entscheidet über den Einspruch und verfasst eine Aktennotiz über den Vorgang. In Zweifelsfällen entscheidet die Zentrale des Goethe-Instituts.
Was mache ich, wenn ich mein Zeugnis verloren habe?
Das Zertifikat in Papierform wird in einfacher Ausfertigung ausgestellt und ist von dem/der Prüfungsverantwortlichen und einem/einer Prüfenden unterschrieben. Im Falle des Zeugnisverlusts kann durch das Prüfungszentrum, bei dem sich die Teilnehmenden für die Prüfung
angemeldet haben, innerhalb von 10 Jahren eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer
Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig.
Wie lange ist das Zeugnis meiner Prüfung gültig?
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig. Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Kann ich bei Namensänderung ein neues Zeugnis bekommen?
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Bei weiteren Fragen zu den Goethe-Zertifikat-Prüfungen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverantwortliche, Dr. Mădălina Tvardochlib, per E-Mail an kurse@kulturzentrum-iasi.ro oder telefonisch unter 0735 843 259.


